Wegen bevorstehender vermehrter Aufnahme von Hunden und Katzen in der Salzburger Tierzuflucht, deren Besitzer verstorben sind oder sich die Abgabegebühren nachweislich nicht leisten können, wurde diese Aktion ins Leben gerufen. Versteigert wird:
1 Tanzstunde mit Christian Hirsler
Tanzweltmeister 2018
im Discofox und Swing Show
Herr Hirsler, selbst Hundehalter und Tierfreund, will bei dieser Auktion eine soziale Geste setzen und den Reinerlös der Versteigerung, einer Tanzstunde mit ihm,
zu 100 % der Salzburger Tierzuflucht zur Verfügung stellen.
Die ersteigerte Tanzstunde wurde eingelöst:
am 01.05.2019 ..... von 19 bis 20 Uhr
Hier einige unretouschierte Dokumente von unserem besonderen "Event" (die Ersteigerer werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht abgebildet):
Wegen bevorstehender vermehrter Aufnahme von Hunden und Katzen in der Salzburger Tierzuflucht, deren Besitzer verstorben sind oder sich die Abgabegebühren nachweislich nicht leisten können, wurde diese Aktion ins Leben gerufen. Versteigert wird:
1 Tanzstunde mit Christian Hirsler
Tanzweltmeister 2018
im Discofox und Swing Show
Herr Hirsler, selbst Hundehalter und Tierfreund, will bei dieser Auktion eine soziale Geste setzen und den Reinerlös der Versteigerung, einer Tanzstunde mit ihm,
zu 100 % der Salzburger Tierzuflucht zur Verfügung stellen.
Personen die an dieser Auktion interessiert sind, können selbstverständlich nach Vereinbarung eines Termins das "Tanzparkett" besichtigen.
Terminvereinbarung Frau Pieper: (+43) 06216 4664
STZ-Aktivitäten in Neumarkt am Wallersee
In der Salzburger Tierzuflucht werden unerwünschte Tiere abgegeben, die von ihren Haltern nicht mehr betreut werden können. Zumeist gesunde Tiere werden aufgrund schwierigen Charakters, Wohnungswechsel oder Tod des Besitzers weggegeben. In einigen Fällen ist es nicht möglich, dass der Besitzer eine Abgabegebühr bezahlt. Die Salzburger Tierzuflucht kann die Tiere im Schnauzerl Hotel unterbringen. Dieses hat laut dem neuen Tierschutzgesetz die Berechtigung dazu und darf diese Tiere in weiterer Folge auch in gute neue Zuhause vermitteln = "feilbieten".
Das österreichische Tierschutzgesetz "NEU" bedeutet das "AUS" für private Pflegeeinrichtungen.
Wohin jetzt mit den Hunden und Katzen ?
Auf dem Papier scheinen die neuen Regelungen tatsächlich zum Schutz der Tiere zu sein: Teils illegaler Welpenhandel wird eingedämmt und die Vierbeiner sollen rund um die Uhr durch geschultes Personal beaufsichtigt werden. In der Realität hat diese Gesetzesänderung jedoch fatale Auswirkungen auf private und kleine Tierhilfeorganisationen. Was tut man also nun mit Vierbeinern, die kein Zuhause mehr haben?
Tierheime sind im neuen Gesetz klar als zentrale Anlaufstelle konzipiert. Dort sollen verwaiste Vierbeiner unterkommen, sofern in den notorisch überfüllten Häusern überhaupt noch Platz für sie ist. Angenommen werden diese allerdings nur selten - und schon gar nicht rund um die Uhr, sondern oft nur zu Bürozeiten.
Geht es nach dem Tierschutzgesetz "NEU'", so dürfen Schützlinge nur noch von Vereinen im Internet angeboten werden, welche auch gleichzeitig ein Tierheim in Österreich betreiben. Für Tierschutzvereine ist eine "Bewilligung zur Tierhaltung" bei der Bezirksbehörde zu beantragen, bevor Tiere öffentlich angeboten werden dürfen. Private Tierschutzvereine sind verzweifelt: Viele können die Auflagen nicht erfüllen und tausende Inserate mussten gelöscht werden.
Da die Übernahme von Tieren ein enormer finanzieller Aufwand ist, der vom Tierhalter nicht immer gedeckt werden kann, bittet die STZ um Unterstützung.
Vielen herzlichen Dank im voraus für euer Mitsteigern und
an Herrn Hirsler, der sich bereit erklärt hat, in so wundervoller kreativer Weise, zu helfen.
Rückfragen & Kontakt:
Linda Ann Pieper, Schriftführerin
5202 Neumarkt am Wallerse, Bachstraße 5-6
Tel.: +43 (0) 6216 46 64
Fax: +43 (0) 6216 46 64 88
Mobil: +43 (0) 676 302 70 77
E-mail: info@tierzuflucht.at
Homepage: http://www.tierzuflucht.at